Die neue DELTA-VARIANTE ua. hat nun auch die jungen Menschen fest im Griff so bitten wir Euch die Lage ernst zu nehmen.
Bitte haltet Euch an die Regeln das hilft sich selbst und andere zu schützen.
Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus ist weiterhin zu hoch hinzu kommen noch neue Mutationen daher gilt es mehr als je zuvor die bekannten AHA+L+A Regeln einzuhalten. (Abstand halten, Hygieneregeln einhalten, Mund und Nasenschutz tragen, regelmäßig Lüften, und die Corona Warn App nutzen). Bei Betreten unserer Ausbildungsstätte benutzen Sie bitte einen der Desinfektionsmittelspender, bevor Sie in unsere Räumlichkeiten eintreten ziehen Sie Ihren Mund und Nasenschutz (FFP3) an. Halten Sie zu anderen mindestens einen Abstand von 2 Metern ein. Betreten Sie keine abgesperrten Flächen. Bei Veranstaltungen ist unseren Sicherheitsbeauftragten Folge zu leisten. Nach Benutzung der Sanitären Anlagen ist diese zu desinfizieren (Drücker-Brille-Armaturen-Pinsel-Papierspender). Die Materiealien dazu sind in den Sanitären Anlagen vorzufinden und nach Gebrauch in den dafür zur Verfügung gestellten Behälter zu entsorgen. Anschließend Hände desinfizieren nicht vergessen. Corona geht uns alle an daher haltet Euch bitte an diese Regelungen. Euer Team der FJM Fahrschulen.
https://www.infektionsschutz.de
Verhalten im Ausbildungsfahrzeug:
Bei Beginn der Fahrstunde und am Ende der Fahrstunde sind alle berührungsrelevanten Teile vom Fahrschüler selbst zu desinfizieren damit wird sichergestellt das bestmöglicher Schutz erreicht wird. Hierzu erhält er eine Einweisung durch seinen persönlichen Fahrlehrer. Die Hilfsmittel stellt die Fahrschule (Einmaltücher, Desinfektionsmittel). Durch diese doppelte Maßnahme wollen wir bestmöglichen Schutz und Sicherheit unserer Kunden erreichen. Nach Ende jeder Fahrstunde wird das Ausbildungsfahrzeug durchgelüftet. Bei erträglichen Außentemperaturen bleibt ein Fenster des Fahrzeugs geöffnet um Luftaustausch zu erhalten. Während der Ausbildungsfahrt ist ein FFP 2/3 Mund und Nasenschutz zu tragen. Bei Verfügbarkeit von Selbstschnelltests ist zu jeder Fahrstunde und zu jedem Theorieunterricht nach der 24Stunden Regelung ein Covid 19 PoC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) durchzuführen. Dafür haben wir einen Privatsphären Raum der unabhängig zur Ausbildungsstätte betretbar ist, in unserer Fahrschule eingerichtet. Zitat: Im Falle eines Selbsttestes ist der Test vor dem Betreten der Einrichtung bzw. Fahrzeuges in Anwesenheit vom Betreiber der Einrichtung von den Besuchern durchzuführen. Der Betreiber der Einrichtung hat dem Besucher/der Besucherin auf Verlangen das Ergebnis zum Zeitpunkt der Testung zu bestätigen. ( § 1 .18.CoBeLVO)
SICHER * SERIÖS * SCHNELL
FAHRSCHULE FJM FAHRSCHULEN
STAATLICH AKKREDITIERTER BERTIEB